Classicweine
Ein Wein mit der Bezeichnung classic soll eine bestimmte gebietstypische Art vorweisen.
Aus diesem Grund sind für die Weinbaugebiete jeweils nur bestimmte Rebsorten hierfür vorgesehen.
Sie dürfen ausschließlich aus diesen Rebsorten hergestellt werden,
müssen zu 100 % aus diesen Rebsorten sein, müssen 1 % vol über dem vorgeschriebenen Mindestmostgewicht liegen und
mindestens 12 % vol Gesamtalkohol haben. Der Restzuckergehalt darf den Wert von Säure x 2 maximal 15 g/liter nicht
übersteigen. Außer dem Hinweis auf das Anbaugebiet ist eine nähere geographische Angabe sowie eine Geschmacksangabe
auf dem Etikett nicht erlaubt.